Herzlich Willkommen
auf dem Internetportal der Dr. Pienitz-Schule Pirna
Wir freuen uns, dass Sie Interesse zeigen und unsere Förderschule kennenlernen wollen.
Unsere Internetpräsentation stellt ihnen unser schönes Schulgebäude und -objekt aber auch wesentliche Inhalte unserer pädagogischen Arbeit vor.
Sie lernen unsere Mitarbeiter und unsere Partner kennen, ohne welche die Erfüllung unseres pädagogischen Auftrages nicht möglich wäre.
Unter dem Motto: „An unserer Schule wird das Leben gelernt“ steht unser Schulprogramm, das die pädagogischen Visionen der Schule für die kommenden Jahre formuliert hat.
Unsere Schule handelt nach einem festgelegtem Schutzkonzept, das Sie hier im pdf-Format einsehen können..
Mit dieser Internetpräsentation wollen wir Eltern behilflich sein, die geeignete Schule für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung zu finden. Wenn sie auf der Suche sind, und sich hier informiert haben, stehen wir ihnen gern über den Link „Kontakte“ bzw. ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit dem Schuljahr 2014/2015 wurde aufgrund der Anpassung der Schulnetzplanung im Landkreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge die Förderschule für geistig Behinderte Neustadt/OT Polenz als eigenständige Förderschule geschlossen und als Außenstelle der Dr. Pienitz Schule geführt. Die Schulkonferenzen beider Förderschulen stimmten dem Entscheidungsvorschlag zu.
Somit gehen die Schülerzahlen, die Anzahl der Klassen und das Personal in einer Organisationseinheit auf. Die Dr. Pienitz-Schule Pirna besteht nun aus dem Stammhaus in der Otto-Walther-Str 14 in 01796 Pirna und der Außenstelle Polenz in 01844 Neustadt i. Sa./OT Polenz Mittelweg 79 unter Homepage http://www.sn.schule.de/~fs_pol/.
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Wir freuen uns über ihr Interesse,
das Redaktionsteam